Häuslegugger

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Bedingungen für die geplante Hausbetreuung. Die Website ermöglicht derzeit keine verbindliche Online-Buchung. Diese AGB werden nur Vertragsbestandteil, wenn sie vor Vertragsschluss wirksam einbezogen werden. Individuelle Vereinbarungen haben Vorrang.

1. Anbieter und Geltungsbereich

Vertragspartner ist der im Impressum ausgewiesene Anbieter von Häuslegugger, Waldstr. 55, 72459 Albstadt, vertreten durch Geschäftsführer Volker Leitermann, Amtsgericht Stuttgart HRB 775586. Kontakt: hallo@häuslegugger.de, +49 (0)7431 4442. Diese Bedingungen betreffen vereinbarte Hausbesuche zur Betreuung eines privaten Zuhauses während einer Abwesenheit. Ob ein Auftraggeber Verbraucher oder Unternehmer ist, richtet sich nach dem Zweck des konkreten Vertrags; eine Geschäftsreise allein entscheidet dies nicht.

2. Anfrage und Vertragsschluss

Die Darstellung auf der Website und der Preisrechner sind unverbindliche Informationen. Eine Kontaktaufnahme oder ein Planungsdownload begründet weder einen Auftrag noch eine Terminreservierung. Nach Klärung von Aufgaben, Einsatzgebiet und Verfügbarkeit unterbreiten wir ein individuelles Angebot. Ein Vertrag kommt durch Annahme dieses Angebots zustande. Das Angebot benennt Leistungsumfang, Termine oder Zeitfenster, Preis einschließlich vereinbarter Zuschläge und die einbezogenen Bedingungen. Vertragsunterlagen werden in deutscher Sprache bereitgestellt. Änderungen und Ergänzungen bestätigen wir zur Dokumentation in Textform; der Vorrang individueller Vereinbarungen bleibt unberührt.

3. Leistungsumfang und Grenzen

Geschuldet sind ausschließlich die vereinbarten Tätigkeiten, insbesondere Pflanzenversorgung nach Pflegeplan, Briefkastenleerung und abgestimmte einfache Hausbesuche mit Rückmeldung. Eine dauernde Anwesenheit, Bewachung oder lückenlose Überwachung, ein Einbruchschutz, technische Gebäudeprüfung, Hausverwaltung, Reparatur, medizinische Versorgung oder umfassende Reinigung sind nicht geschuldet. Tierbetreuung wird nicht pauschal angeboten. Eine gesonderte Übernahme kommt nur nach Prüfung der tatsächlichen Voraussetzungen und ausdrücklicher Vereinbarung infrage.

Wir schulden die sorgfältige Durchführung der vereinbarten Dienstleistungen. Eine Zusicherung, dass während der Abwesenheit keinerlei Schaden eintritt oder eine Pflanze unabhängig von ihrem Zustand erhalten bleibt, ist damit nicht verbunden. Die gesetzliche Haftung für eigene Pflichtverletzungen bleibt bestehen.

4. Erstaufnahme und Mitwirkung

Vor dem ersten selbstständigen Besuch stimmen wir Aufgaben, erlaubte Räume, Besuchsfenster, Kontaktpersonen und das Vorgehen bei Auffälligkeiten ab. Der Auftraggeber muss zur Beauftragung und zur Gewährung des Zutritts berechtigt sein. Er informiert uns über bekannte Gefahren, Besonderheiten von Pflanzen und Einrichtungen, vorhandene Tiere und relevante Bedienhinweise. Wasser und erforderliche übliche Hilfsmittel werden nach Absprache bereitgestellt. Versicherungsanforderungen klärt der Auftraggeber mit seinem Versicherer und teilt uns leistungsrelevante Vorgaben vor Beauftragung mit; eine Übernahme muss ausdrücklich vereinbart werden.

Bestehende Kameras und Aufnahmebereiche sind vor einem Besuch offenzulegen. Daraus ergibt sich keine pauschale Zustimmung zu Aufnahmen unserer Beschäftigten; Zulässigkeit, Information und gegebenenfalls erforderliche Vereinbarungen werden gesondert geklärt.

5. Schlüssel und Zutrittsmittel

Übergabe und Rückgabe werden dokumentiert. Schlüssel werden mit neutraler Kennung verwahrt; die Zuordnung zum Objekt wird getrennt und zugriffsbeschränkt geführt. Zugang erhalten nur für den Auftrag befugte Personen. Die Überlassung eines Schlüssels erlaubt ausschließlich den vereinbarten Zutritt. Private Schränke, Unterlagen und Post werden ohne ausdrücklichen Auftrag nicht geöffnet. Ein Verlust oder eine Beschädigung wird unverzüglich gemeldet; erforderliche Schutzmaßnahmen und die weitere Abwicklung werden abgestimmt. Die Haftung richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften.

6. Betreuungsperson, Arbeitsschutz und Ersatz

Die vorgesehene Betreuungsperson und das Vorgehen bei notwendiger Vertretung werden vor dem Einsatz besprochen. Wir setzen nur geeignete und eingewiesene Personen ein. Ist ein Besuch wegen Erkrankung oder anderer Hindernisse gefährdet, informieren wir den Auftraggeber unverzüglich und stimmen eine mögliche Ersatzlösung ab. Eine nicht erbrachte Leistung wird nicht als erbrachter Besuch berechnet; weitere gesetzliche Rechte bleiben bestehen.

Bei konkreten Gefahren, Bedrohungen, Belästigungen, ungesicherten Tieren oder objektiv unsicherem Zutritt dürfen Beschäftigte die Durchführung unterbrechen oder den Zutritt verweigern, soweit dies zu ihrem Schutz erforderlich ist. Wir informieren den Auftraggeber und stimmen das weitere Vorgehen ab. Daraus folgt keine automatische Berechnung des vollen Besuchspreises; Vergütungs- und Ersatzansprüche richten sich nach Vereinbarung und Gesetz.

7. Auffälligkeiten und Notfälle

Wir melden bei der vereinbarten Tätigkeit erkennbare Auffälligkeiten über den abgestimmten Kontaktweg. Wir übernehmen keine Suche nach verborgenen Schäden. Der Auftraggeber benennt möglichst eine erreichbare Ersatzkontaktperson. Zusätzliche Maßnahmen, Reparaturen oder die kostenpflichtige Beauftragung Dritter bedürfen einer gesonderten Vollmacht oder einer sonstigen gesetzlichen Befugnis. Bei akuter Gefahr können die zuständigen Rettungs- oder Sicherheitsstellen verständigt werden. Beschäftigte müssen sich nicht selbst in Gefahr bringen. Eine unbegrenzte Kostenfreigabe ist mit dem Auftrag nicht verbunden.

8. Preise, Zusatzaufwand und Zahlung

Maßgeblich ist der vereinbarte Gesamtpreis. Verbraucherpreise enthalten die gesetzliche Umsatzsteuer. Enthaltene Anfahrt, Besuchsdauer, Erstaufnahme und Zuschläge werden im Angebot ausgewiesen. Zusätzliche Tätigkeiten oder Zeitblöcke werden nur nach Vereinbarung berechnet; unvorhergesehene Leistungen nach gesetzlichen Vorschriften bleiben unberührt. Zuschläge werden nicht allein durch eine nachträglich geänderte Website Vertragsbestandteil.

Soweit im Angebot nichts anderes vereinbart ist, erfolgt die Abrechnung nach Durchführung der vereinbarten Leistungen; Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Zugang ohne Abzug zu zahlen. Gesetzliche Einwendungen und Zurückbehaltungsrechte bleiben unberührt.

9. Termine, Änderungen und Beendigung

Terminänderungen und Absagen können per E-Mail oder telefonisch mitgeteilt werden. Eine Verlegung setzt eine neue Vereinbarung und verfügbare Kapazität voraus. Eine Anfrage zur Verlegung ändert den bestehenden Termin nicht automatisch. Gesetzliche Widerrufs-, Kündigungs- und Rücktrittsrechte bleiben uneingeschränkt bestehen.

Es gelten keine pauschalen Stornogebühren. Ob und in welchem Umfang nach einer Absage oder einem vom Auftraggeber zu vertretenden Zugangshindernis Ansprüche bestehen, richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften; ersparte Aufwendungen und anderweitiger Erwerb sind nach Maßgabe des Gesetzes zu berücksichtigen. Vereinbarte Besuchsserien enden nach dem festgelegten Zeitraum beziehungsweise dem letzten vereinbarten Besuch. Eine automatische Verlängerung findet nicht statt.

10. Haftung und Beschwerden

Wir haften nach den gesetzlichen Vorschriften. Es wird weder eine Haftung auf den Besuchspreis begrenzt noch die Haftung für Beschäftigte pauschal ausgeschlossen. Eine Versicherungsleistung begrenzt gesetzliche Ansprüche nicht. Bitte meldet Schäden oder Beanstandungen möglichst zeitnah, damit wir sie aufklären können. Eine kurze vertragliche Ausschlussfrist wird nicht vereinbart. Verdachtsfälle werden sachlich und unter Wahrung der Rechte aller Beteiligten geprüft.

11. Datenschutz, Berichte und Aufnahmen

Objekt- und Zutrittsinformationen werden nur für die vereinbarten Zwecke und mit begrenztem Zugriff verwendet. Besuchsberichte enthalten die für den Auftrag erforderlichen Informationen. Fotos werden vorab abgestimmt und auf erforderliche Motive begrenzt. Routinemäßige Bodycam-, Ton- oder Videoaufnahmen in Kundenwohnungen sind nicht Bestandteil des Angebots. Die Datenschutzhinweise informieren über Website und Kontakt; ergänzende Informationen zur konkreten Betreuung werden vor Auftragserteilung bereitgestellt. Eine Einwilligung in Werbung oder Aufnahmen wird nicht durch diese AGB ersetzt.

12. Widerruf und Schlussbestimmungen

Verbrauchern kann bei Fernabsatzverträgen und außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen ein gesetzliches Widerrufsrecht zustehen. Einzelheiten stehen in der Widerrufsbelehrung mit Musterformular. Ein Leistungsbeginn innerhalb der Widerrufsfrist wird gesondert geregelt und nicht allein durch Akzeptieren dieser AGB ausgelöst.

Es gilt deutsches Recht. Zwingende Schutzvorschriften des Staates, in dem ein Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, bleiben bei Vorliegen ihrer Voraussetzungen unberührt. Eine zusätzliche Gerichtsstandsvereinbarung wird nicht getroffen. Sollte eine Klausel unwirksam sein, gelten die gesetzlichen Vorschriften; eine automatische Ersetzung durch eine wirtschaftlich möglichst ähnliche Klausel ist nicht vereinbart.